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AutorenbildJan Keller

Die Pflegeinitiative wird die Krankenkassenprämien zusätzlich in die Höhe treiben

Die Vorlage der Pflegeinitiative für den 28. November 2021 will, dass Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können diese grundsätzlich nur jene Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind. Da auch der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative eine solche Möglichkeit zur direkten Abrechnung durch Pflegefachkräfte vorsieht, wird die selbstständige Abrechnung unabhängig vom Abstimmungsergebnis bald zur Realität.


Zwar sieht der Gegenvorschlag einen "Kontrollmechanismus" sowie auch die Möglichkeit zur "Beschränkung der Zahl der selbstständig abrechnenden Pflegefachpersonen oder Pflegeorganisationen" vor, um eine Kostensteigerung zu verhindern. Wie gut oder eben schlecht dieser "Kontrollmechanismus" funktioniert, hat sich jedoch bereits in der Vergangenheit bei der selbstständigen Abrechnungen durch die Ärzte gezeigt: die Kontrolle ist nur unzureichend durchsetzbar. Für eine Überprüfung der Legitimität der abgerechneten Leistungen wäre eine Fachperson (also ein anderer Arzt) notwendig, aus Praktikabilität vergleichen die Kassen stattdessen die abgerechneten Leistungen. Nur wer aus dem arithmetischen Durchschnitt fällt, wird überprüft. Und selbst dann ist kaum nachzuvollziehen, ob etwaige erbrachte medizinische oder pflegerische Leistungen tatsächlich nötig waren. Als Folge davon werden in der Tendenz grundsätzlich zu viele Leistungen abgerechnet.


Wir nun die selbständige Abrechnung auch den Pflegefachkräften eröffnet, so ist eine weitere Steigung der Gesundheitskosten unumgänglich.

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