
JusMed bietet folgende Leistungen an:
1. Aktengutachten
Ein medizinisch-rechtliches Aktengutachten ist ein formell-schriftliches detailliertes Gutachten auf der Grundlage von Patientenakten und anderen Urkunden, welches durch FMH Fachärzte erarbeitet wird. In einem Aktengutachten erfahren Sie primär, wo die kritischen Momente im Behandlungsverlauf liegen und welche Anhaltspunkte für eine allfällige Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber einer Haftpflichtversicherung, der Staatsanwaltschaft oder dem Zivilgericht hervorgebracht werden könnten. Diese Leistung empfiehlt sich, wenn bereits ein hinreichender Verdacht oder konkreter Anhaltspunkt eines Haftungstatbestandes besteht.
2. Erstbeurteilungen
Demgegenüber ist die medizinisch-rechtliche Erstbeurteilung eine kurze, informelle Einschätzung eines medizinischen Experten auf der Basis von Sachverhaltsbeschreibungen und/oder Dokumenten. Die Erstbeurteilung dient einzig und allein der Entscheidung, ob eine tiefgreifende Begutachtung eines medizinischen Sachverhalts sowie die etwaige (kostspielige) rechtliche Geltendmachung überhaupt lohnenswert und erfolgversprechend ist. Das Ergebnis einer Erstbeurteilung ist lediglich eine informelle Aussage über die Erfolgsaussichten. Beachte: In keinem Fall enthält diese Aussage beweisfähige medizinisch-rechtliche Begründungen und Argumentationen (diese sind Leistungsbestandteil der Aktengutachten).
3. Prozessbegleitung und rechtliche Durchsetzung
Ergeben sich aus der medizinischen Erstbeurteilung oder dem Aktengutachten etwaige Erfolgschancen für einen Fall, bietet JusMed als sekundäre Leistung die weitergehende Begleitung des Falles an.
Diese Leistung wird entweder in Form von Beratungsleistungen erbracht, wenn der Patient bereits einen Rechtsvertreter mandatiert hat (z.B. Beratungen in Stellungnahmen nach Art. 184 Abs. 3 StPO bzw. Art. 185 Abs. 2 ZPO). Im Rahmen der Prozessbegleitung gewinnen Sie und ihr Rechtsvertreter mit JusMed einen Ansprechpartner, welcher Ihnen laufend bei der Durchsetzung Ihres Falles und der Beantwortung medizinischer Fragen behilflich ist.
Hat der Patient noch keinen Rechtsvertreter, erfolgt die Prozessbegelitung in Form eines "all-in-one"-Paketes, in welchem dem Patienten sowohl medizinisch-rechtliche Beratung als auch einen Rechtsbeistand vermittelt werden.
4. Prozesskostenfinanzierung
Sollte ein Patient nicht über ausreichende Mittel für eine Prozessführung verfügen und besteht auch keine Aussicht auf eine unentgeltliche Rechtspflege oder eine Kostendeckung durch eine allfällige Rechtsschutzversicherung, kann JusMed um eine Prozesskostenfinanzierung ersucht werden. Nach einer Prüfung des Sachverhaltes kann JusMed in ausgewählten Fällen die nötigen Prozesskostenvorschüsse leisten.
5. Prüfung Abrechnungsbetrug
Ist ein Patient der Ansicht, dass eine vom Leistungserbringer in Rechnung gestellte Behandlung gar nicht oder nicht gehörig vorgenommen wurde, kann JusMed die Honorar- bzw. Leistungsabrechnung auf unzulässige Tarifkombinationen oder auf ein zeitlich nicht plausibles Leistungsvolumen überprüfen. Sollte sich ein Betrugsverdacht ergeben, kann dies als zusätzliches Argument in einem Fall nützlich sein. Zudem kann anschliessend zusammen mit der Krankenversicherung gegen der Leistungserbringer vorgegangen werden.
Der Prozessablauf für medizinisch-juristische Fälle bei JusMed ist wie folgt:
Sie erhalten eine automatische Antwort, in welchen Sie nochmals umfassend über die Kostenstruktur und die Vorgehensweise informiert werden. In der Automatischen Antwort befindet sich die Einverständniserklärung für Patienten, welche Sie uns unterschrieben retournieren müssen. Dies ist notwendig, damit wir Ihre Patientendaten bearbeiten dürfen.
Nach Erhalt der unterschriebenen Einverständniserklärung führen wir anhand der von Ihnen im Online-Formular angegebenen Informationen sowie Ihrer Krankenakte eine medizinische Erstbeurteilung Ihres Falles durch oder erstellen für Sie ein Aktengutachten. Dies dauert ca. 1-4 Monate, je nach Art und Komplexität Ihres Falles. Sobald unsere Beratungen abgeschlossen sind, erhalten Sie das Resultat der Erstbeurteilung oder das schriftliche Aktengutachten.
Ergibt sich aus der medizinischen Evaluation einen klagbaren Anspruch, beginnt auf Ihr Einverständnis hin die Begleitung des Falles. Sie erhalten von uns einen Leistungsvertrag zur Unterzeichnung.
JusMed leitet rechtliche Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches ein. Die Durchsetzung kann je nach Fall gerichtlich oder aussergerichtlich vorgenommen werden. Bei Erforderlichkeit erstellt JusMed ein medizinisches Gutachten zur Verwendung im rechtlichen Prozess.
Nach Abschluss des Falles wird die Schadenersatzsumme unter Abzug der Leistungen von JusMed ausbezahlt.
Beachten Sie: die Erstellung von Erstbeurteilungen und Aktengutachten sowie die Begleitung Ihres Falles (d.h. die rechtliche Durchsetzung) sind zwei separate Leistungen und werden unsererseits als zwei separate Aufträge behandelt und abgerechnet.
Patienten, welche keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und nicht über genügende Mittel verfügen, um die Prozesskosten selbst zu stützen, haben die Möglichkeit, von JusMed einen Kostenvorschuss für die Prozessführung zu erhalten. Wird ihr Fall erfolgreich durchgesetzt, werden die vorgeschossenen Kosten von der ausbezahlten Schadenersatzsumme abgezogen. Kommt es zu keiner erfolgreichen Durchsetzung des Falles, trägt JusMed die Kosten selbst.
Kontaktieren Sie uns für eine medizinische Erstbeurteilung und eine Evaluation Ihrer Möglichkeiten.
