
Für Versicherungsträger
Das Leistungsangebot von JusMed richtet sich sowohl an Krankenversicherungen als auch Rechtsschutzversicherungen.
1. Für Krankenversicherungen: Rechnungsprüfung
Mangels effektiver Kontrollen im Abrechnungssystem werden den Versicherungsträgern Leistungen in Rechnung gestellt, welche teilweise gar nicht durchgeführt wurden oder für die Behandlung im spezifischen Fall nicht notwendig waren. Ist ein Versicherungsbeauftragter der Ansicht, dass eine vom Leistungserbringer in Rechnung gestellte Behandlung gar nicht oder nicht gehörig vorgenommen wurde, kann JusMed die Honorar- bzw. Leistungsabrechnung auf unzulässige Tarifkombinationen oder auf ein zeitlich nicht plausibles Leistungsvolumen überprüfen. Kontaktieren Sie uns, wenn sie als Versicherungsträger den Verdacht auf einen Abrechnungsschwindel oder einen ähnlichen Betrugsfall hegen.
2. Für Rechtsschutzversicherungen: Unterstützung bei der Beurteilung von Kostengutsprachen
JusMed bietet Rechtsschutzversicherungen schnelle und kosteneffiziente Beratung bei Entscheiden einer über Kostengutsprachen in einem medizinischen Haftungsfall (Arzthaftungstatbestand). Im Rahmen eines eingeschränkten Aktengutachtens kann JusMed die Erfolgschancen und Kostenintensität eines Arzthaftungsfalles beurteilen und somit den Entscheid über eine Kostengutsprache an einen versicherungsnehmenden Patienten unterstützen.
