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Für Patienten 

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Wenn Sie den Verdacht hegen, dass an Ihnen eine fehlerhafte oder unnötige Behandlung durchgeführt oder Ihnen eine unnötige Behandlung vorgeschlagen wurde, bietet Ihnen JusMed folgende Leistungen:

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  1.   Medizinische Beurteilung

Der erste Schritt jedes rechtlich-medizinischen Falles mit JusMed ist die medizinische Beurteilung: Gestützt auf Ihre medizinische Dokumentation hilft Ihnen JusMed dabei, die Chancen eines Prozesserfolges abzuschätzen. Insbesondere erfahren Sie im Rahmen der medizinischen Erstbeurteilung auch, wo die kritischen Momente in Ihrem Behandlungsverlauf liegen und welche Anhaltspunkte für eine allfällige Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber einer Haftpflichtversicherung, dem Staatsanwalt oder dem Richter hervorgebracht werden könnten. 

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  2.    Vermittlung eines Anwaltes

Sollten sich in der medizinischen Beurteilung Anzeichen für einen klagbaren Anspruch ergeben und Sie noch keine rechtliche Vertretung haben, hilft Ihnen JusMed, einen geeigneten Anwalt für Ihren Fall zu finden.  

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  3.    Prozessbegleitung

Ergeht die medizinische Erstbeurteilung mit positivem Bescheid und liegt folglich ein klagbarer Anspruch vor, bietet Ihnen JusMed die weitergehende Begleitung Ihres Falles an: Wir wählen für Sie einen geeigneten Anwalt aus, klären etwaige Kostengutsprachen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und leiten die Durchsetzung Ihres Anspruches ein. Im Rahmen der Prozessbegleitung gewinnen Sie mit JusMed einen Ansprechpartner, welcher Ihnen laufend behilflich ist. 

 

  4.    Prozesskostenfinanzierung​

Sollte Ihnen die finanziellen Mittel für eine Prozessführung fehlen und besteht auch keine Aussicht auf eine unentgeltliche Rechtspflege oder eine Kostendeckung durch eine allfällige Rechtsschutzversicherung, kann JusMed um eine Prozesskostenfinanzierung ersucht werden. Nach einer Prüfung des Sachverhaltes kann JusMed in ausgewählten Fällen die nötigen Prozesskostenvorschüsse leisten.

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​  5.    Rechnungsprüfung

Ist ein Patient der Ansicht, dass eine vom Leistungserbringer in Rechnung gestellte Behandlung gar nicht oder nicht gehörig vorgenommen wurde, kann JusMed die Honorar- bzw. Leistungsabrechnung auf unzulässige Tarifkombinationen oder auf ein zeitlich nicht plausibles Leistungsvolumen überprüfenKontaktieren Sie uns, wenn sie als Patient den Verdacht auf einen Abrechnungsschwindel oder einen ähnlichen Betrugsfall hegen.

Weitere Informationen

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Nach neusten Erkenntnissen liegt der Anteil unnötiger Operationen bei über 30%. Dass unnötige Operationen überhaupt durchgeführt werden, liegt an den  finanziellen Fehlanreizen, welche in der Medizin bestehen. Eine unnötige (nicht indizierte) Operation verletzt die körperliche Integrität des Patienten und ist in jedem Falle rechtswidrig. â€‹

 

Nebst unnötigen Operationen kommt es auch immer wieder zu Komplikationen während Behandlungen. Man schätzt, dass ca. 5-15% aller Operationen mit Komplikationen verbunden sind. Nicht jede Komplikation berechtigt jedoch zu einer Schadenersatzklage! Nur ein unter Sorgfaltspflichtverletzung ergangener ärztlicher Behandlungsfehler berechtigt den Patienten zu einer Entschädigung. Hingegen stellt eine allgemeine Komplikation (allgemeines Operationsrisiko, welches durch die unterschriebene Informierte Einwilligung abgedeckt ist) keinen Fehler und damit keine Sorgfaltspflichtverletzung dar – selbst wenn sie schwerwiegende Folgen hat.

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Gemäss herrschender juristischer Lehre liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler bzw. eine ärztliche Vertragsverletzung in folgenden Fällen vor: 

  1. Wenn eine nicht-indizierte Massnahme vorgenommen wurde;

  2. Wenn eine indizierte Massnahme in pflichtwidrig fehlerhafter Weise (Sorgfaltspflichtverletzung) durchgeführt wurde

  3. Wenn die Aufklärung nicht korrekt erfolgt ist.

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