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Für Rechtsvertreter

Den Sachverhalt verstehen, auf Stellungnahmen der Gegenpartei oder der Prozessleitung antworten - für Rechtsvertreter ist die Beurteilung von Arzthaftungsfällen oft problematisch. Das Leistungsangebot von JusMed für Rechtsvertreter gestaltet sich wie folgt: 

  1.   Medizinische Erstbeurteilung

Die primäre Leistung besteht in einer sog. «medizinischen Erstbeurteilung»: Gestützt auf die medizinische Dokumentation Ihres Mandanten hilft Ihnen JusMed, einen medizinischen Sachverhalt zu verstehen, die Chancen eines Prozesserfolges abzuschätzen und gegebenenfalls einer etwaigen Sachgutachterin die richtigen Fragen in der korrekten Form zu formulieren. Insbesondere erfahren Sie im Rahmen der medizinischen Erstbeurteilung auch, wo die kritischen Momente im Behandlungsverlauf Ihres Mandanten liegen und welche Anhaltspunkte für eine allfällige Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber einer Haftpflichtversicherung, dem Staatsanwalt oder dem Richter hervorgebracht werden könnten. 

 

   2.   Prozessbegleitung

Als sekundäre Leistung bietet JusMed auch die weitergehende Begleitung des Falles an. Dies kann dann nützlich sein, wenn durch Argumente der Gegenpartei neue Fragen aufgeworfen werden oder durch Antworten der Prozessleitung erneute Stellungnahmen erforderlich sind (z.B. wenn der Staatsanwalt unter einem Verweis auf die Einwilligungserklärung des Patienten einen Behandlungsunfall zu unrecht als gedeckt erachtet und deshalb eine Nichtanhandnahme droht). Im Rahmen der Prozessbegleitung gewinnen Sie mit JusMed einen Ansprechpartner, welcher Ihnen laufend bei der Durchsetzung Ihres Falles behilflich ist.

 

  3.    Prozesskostenfinanzierung

Sollte Ihr Mandant nicht über ausreichende Mittel für eine Prozessführung verfügen und besteht auch keine Aussicht auf eine unentgeltliche Rechtspflege oder eine Kostendeckung durch eine allfällige Rechtsschutzversicherung, kann JusMed um eine Prozesskostenfinanzierung ersucht werden. Nach einer Prüfung des Sachverhaltes kann JusMed in ausgewählten Fällen die nötigen Prozesskostenvorschüsse leisten.

  4.    Prüfung Abrechungsbetrug

Ist ein Patient der Ansicht, dass eine vom Leistungserbringer in Rechnung gestellte Behandlung gar nicht oder nicht gehörig vorgenommen wurde, kann JusMed die Honorar- bzw. Leistungsabrechnung auf unzulässige Tarifkombinationen oder auf ein zeitlich nicht plausibles Leistungsvolumen überprüfen. Sollte sich ein Betrugsverdacht ergeben, kann dies als zusätzliches Argument in einem Fall nützlich sein. Zudem kann anschliessend zusammen mit der Krankenversicherung gegen der Leistungserbringer vorgegangen werden. 

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