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Für Versicherungsträger

Mangels effektiver Kontrollen im Abrechnungssystem werden den Versicherungsträgern Leistungen in Rechnung gestellt, welche teilweise gar nicht durchgeführt wurden oder für die Behandlung im spezifischen Fall nicht notwendig waren.

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  1.     Rechnungsprüfung

Ist ein Versicherungsbeauftragter der Ansicht, dass eine vom Leistungserbringer in Rechnung gestellte Behandlung gar nicht oder nicht gehörig vorgenommen wurde, kann JusMed die Honorar- bzw. Leistungsabrechnung auf unzulässige Tarifkombinationen oder auf ein zeitlich nicht plausibles Leistungsvolumen überprüfenKontaktieren Sie uns, wenn sie als Versicherungsträger den Verdacht auf einen Abrechnungsschwindel oder einen ähnlichen Betrugsfall hegen.

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