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  • AutorenbildJan Keller

Quacksalberei: Qualitätseinbusse in der Grundversicherung wegen angeblichen Ärztemangels!

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein wollen, mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Zudem muss die Sprachkompetenz für die Tätigkeitsregion nachgewiesen werden. Diese beiden Voraussetzungen sind unabhängig von durch den Kanton festgelegten Höchstzahlen von allen Ärztinnen und Ärzten zu erfüllen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Qualität in der Grundversorgung gewährleistet bleibt.


Nichtmal ein Jahr nach der Inkraftsetzung dieser Regelung werden hingegen Ängste und Zweifel geäussert, dass durch diese "Regelung ohne Ausnahmemöglichkeit" die Ärztenachfolge erschwert und teilweise verunmöglicht wird. Deshalb hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in einer Parlamentarische Initiative eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, welche eine Ausnahme von der dreijährigen Tätigkeitspflicht bei nachgewiesener Unterversorgung im Bereich der Grundversorger ermöglichen soll. Mit anderen Worten: fehlt es an qualifizierten Fachkräften in der Grundversorgung, so werden einfach die Voraussetzungen und damit die Qualitätsansprüche gesenkt.


Dieser Vorschlag ist umso verwerflicher angesichts der Tatsache, dass die Angst vor einer Unterversorgung im Gesundheitsbereich eine grundlos geschürte Angst darstellt: Wie in zahlreichen Artikeln von JusMed bereits berichtet wurde, ist die Schweiz nicht etwa unterversorgt, sondern masslos übermedikalisiert: wenn 30% aller Operationen nicht indiziert und damit unnötig sind, so kann von einer Unterversorgung keine Rede sein. Sollten die Voraussetzungen an die in der Grundversorgung tätigen Ärzte also gemäss dem Kommissionsvorschlag noch weiter gesenkt werden, so ist zu erwarten, dass durch den Zuwachs an "unerfahrenen Ärzten" nur noch mehr unnötige oder fehlerhafte Operationen vorgenommen werden.


Der Vorschlag der Kommission ist also ein Schuss nach hinten: im Versuch, das nicht vorhandene Problem der Unterversorgung vorzubeugen, wird das deutlich vorhandene Problem der Überoperation noch weiter genährt.


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